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# Pickerl fällig? So berechnen Sie die Frist für Ihr Auto
- URL: https://oeza.omarsharkeyeh.me/ratgeber/pickerl-frist-berechnen/
- Published: 2025-03-17T07:45:00.000Z
- Updated: 2026-10-07T20:42:54.000Z
- Description: Wann muss mein Auto zur §57a-Begutachtung? Mit der 3-2-1-Regel, dem gelochten Monat auf der Plakette und der Toleranzfrist rechnen Sie es in einer Minute aus.
- Author: Özcan Tüysüz
- Tags: Pickerl, Recht & Fristen

Die „Pickerl-Frage" kommt bei uns in der Werkstatt fast täglich: *Wann ist mein Auto eigentlich wieder dran?* Die Antwort steht auf Ihrer Windschutzscheibe – man muss sie nur lesen können. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie die Frist für die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG selbst berechnen.

Kurz gesagt

Für Pkw gilt derzeit die **3-2-1-Regel**: erstes Pickerl 3 Jahre nach der Erstzulassung, das nächste 2 Jahre später, danach jährlich. Fällig ist das Pickerl im **gelochten Monat** auf der Plakette. Begutachten lassen können Sie es von **einem Monat davor bis vier Monate danach**.

## Die 3-2-1-Regel für Pkw

Für Personenkraftwagen, Kombis und leichte Fahrzeuge der Klasse M1 gilt in Österreich derzeit folgender Rhythmus:

| Begutachtung                  | Zeitpunkt                  | Beispiel: Erstzulassung März 2022 |
| ----------------------------- | -------------------------- | --------------------------------- |
| 1\. Pickerl                   | 3 Jahre nach Erstzulassung | März 2025                         |
| 2\. Pickerl                   | 2 Jahre später             | März 2027                         |
| 3\. Pickerl und alle weiteren | jährlich                   | März 2028, 2029 …                 |

Zeitstrahl der Pickerl-Fristen: heute nach 3, 5, 6 Jahren und dann jährlich; ab 2027 nach 4, 6, 8, 10 Jahren und dann jährlichHeute (Pkw)Erstzulassung3 J.32 J.51 J.61 J.71 J.8Ab 19\. Mai 2027Erstzulassung4 J.42 J.62 J.82 J.101 J.11Punkte = Begutachtung nach §57a KFG, Zahlen = Jahre ab Erstzulassung

Pickerl-Fristen für Pkw: heute 3-2-1, für ab 19\. Mai 2027 begutachtete Fahrzeuge gilt das neue Schema 4-2-2-2-1.

Für Motorräder, Lkw, Anhänger und Taxis gelten teilweise andere Intervalle. Im Zweifel hilft ein Blick in den Zulassungsschein oder ein kurzer Anruf bei uns.

## Den gelochten Monat richtig lesen

Die Begutachtungsplakette hat am Rand die Monate 1 bis 12\. Bei der Begutachtung wird der Monat **gelocht**, in dem das nächste Pickerl fällig ist – das ist in der Regel der Monat der Erstzulassung. Das Jahr der nächsten Begutachtung steht groß in der Mitte der Plakette.

Bei der Plakette gilt also: **Jahr in der Mitte + gelochter Monat = Fälligkeit**. Steht in der Mitte „26" und ist die 9 gelocht, ist das Pickerl im September 2026 fällig.

## Die Toleranzfrist: 1 Monat davor bis 4 Monate danach

Sie müssen nicht exakt im gelochten Monat zur Begutachtung. Das Gesetz erlaubt einen Zeitraum von **einem Monat vor** bis **vier Kalendermonate nach** dem gelochten Monat. Das Schöne daran: Der Rhythmus verschiebt sich nicht. Wer im Juli statt im September zum Pickerl geht, bekommt trotzdem wieder September gelocht.

1. **August 2026**  
Frühestmöglicher Termin – ein Monat vor dem gelochten Monat.
2. **September 2026**  
Gelochter Monat – das Pickerl ist fällig.
3. **Oktober 2026 bis Jänner 2027**  
Toleranzfrist: Sie dürfen noch fahren und die Begutachtung nachholen.
4. **Ab Februar 2027**  
Pickerl abgelaufen – Strafe möglich, Versicherungsschutz kann wackeln.

**Achtung im Ausland:** Die viermonatige Toleranzfrist ist eine österreichische Regel. Bei Kontrollen in anderen Ländern wird sie oft nicht anerkannt. Wer mit einem überfälligen Pickerl in den Urlaub fährt, riskiert Diskussionen und Strafen.

## Was ändert sich ab 2027?

Für Fahrzeuge, die ab dem 19\. Mai 2027 begutachtet werden, sieht die Novelle ein neues Schema vor: **4-2-2-2-1**. Gleichzeitig soll die viermonatige Toleranz nach hinten entfallen, dafür kann das Pickerl früher gemacht werden. Alle Details lesen Sie in unserem Beitrag [Pickerl neu ab 2027](https://oeza.omarsharkeyeh.me/ratgeber/pickerl-neu-2027-4-2-2-2-1/).

## Unser Tipp: Nicht bis zum letzten Monat warten

Wer früh kommt, hat Spielraum. Findet der Prüfer einen schweren Mangel, bleibt Zeit für die Reparatur, ohne dass das Pickerl abläuft. Bei uns gibt es vor der Begutachtung einen ehrlichen Vorab-Check: Licht, Bremsen, Reifen, Fahrwerk und Auspuff schauen wir uns an, bevor es ernst wird – mehr dazu unter [§57a-Pickerl in Salzburg](https://oeza.omarsharkeyeh.me/leistungen/pickerl-57a-begutachtung/).

## Sonderfälle, die oft für Verwirrung sorgen

### Gebrauchtwagen aus dem Ausland

Bei importierten Fahrzeugen zählt das Datum der **Erstzulassung** – egal in welchem Land. Ein in Deutschland erstzugelassener Pkw, der mit vier Jahren nach Österreich kommt, ist also nicht „neu" im Sinne der 3-2-1-Regel. Vor der Zulassung in Österreich ist ohnehin eine Begutachtung nötig, wenn das letzte Gutachten nicht anerkannt wird.

### Wechselkennzeichen

Bei Wechselkennzeichen braucht jedes Fahrzeug seine eigene, gültige Begutachtungsplakette. Die Fristen laufen unabhängig voneinander, je nach Erstzulassung des jeweiligen Autos.

### Abgemeldete Fahrzeuge

Wer sein Auto über den Winter abmeldet, unterbricht die Frist nicht: Die Begutachtung bleibt im gelochten Monat fällig. Wird das Fahrzeug später wieder angemeldet und ist das Pickerl in der Zwischenzeit abgelaufen, braucht es vor der Nutzung eine neue Begutachtung.

### Oldtimer und historische Fahrzeuge

Für Fahrzeuge, die als historische Fahrzeuge genehmigt sind, gelten teilweise längere Intervalle. Ob Ihr Fahrzeug darunter fällt, steht im Zulassungsschein.

## Häufige Irrtümer

| Irrtum                                               | Richtig ist                                                                              |
| ---------------------------------------------------- | ---------------------------------------------------------------------------------------- |
| „Das Pickerl gilt bis Ende des Jahres in der Mitte." | Fällig ist es im gelochten Monat dieses Jahres – plus Toleranz.                          |
| „Wer früher geht, verliert Monate."                  | Innerhalb der Toleranz bleibt der gelochte Monat gleich.                                 |
| „Die Toleranz gilt überall."                         | Sie ist eine österreichische Regel und wird im Ausland oft nicht anerkannt.              |
| „Ab 2027 bleibt alles gleich."                       | Für ab 19\. Mai 2027 begutachtete Pkw gilt 4-2-2-2-1, die Toleranz nach hinten entfällt. |

## Erinnerung, damit nichts überzogen wird

Am einfachsten ist ein Eintrag im Handy-Kalender gleich nach der Begutachtung: ein Termin im Monat vor dem gelochten Monat. Viele Werkstätten – auch wir – erinnern Stammkunden außerdem gerne an den nächsten Termin. Und wer das Pickerl mit dem Service oder dem Reifenwechsel kombiniert, spart sich einen Weg.

Weiterlesen
- [Leichter, schwerer Mangel, Gefahr im Verzug – was bedeutet was?](https://oeza.omarsharkeyeh.me/ratgeber/pickerl-maengel-kategorien/)
- [Die 10 häufigsten Gründe fürs Durchfallen](https://oeza.omarsharkeyeh.me/ratgeber/pickerl-durchgefallen-gruende/)
- [Pickerl abgelaufen: Was jetzt?](https://oeza.omarsharkeyeh.me/ratgeber/pickerl-abgelaufen-strafe/)

Ihr Pickerl ist bald fällig? Termine und Fragen gerne telefonisch unter [+43 660 817 43 43](tel:+436608174343) – ÖZA KFZ-Fachbetrieb, Bayerhamerstraße 22b, 5020 Salzburg.

## Häufige Fragen

Wo sehe ich, wann mein Pickerl fällig ist?

Auf der Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe: Das Jahr steht in der Mitte, der Monat ist am Rand gelocht. Zusätzlich steht die nächste Fälligkeit im Begutachtungsformblatt.

Verschiebt sich die Frist, wenn ich früher zum Pickerl gehe?

Nein. Innerhalb der Toleranzfrist bleibt der gelochte Monat gleich – Sie verlieren also keine Zeit, wenn Sie einen Monat früher kommen.

Wie lange darf ich nach dem gelochten Monat noch fahren?

Nach derzeitiger Regelung bis zum Ende des vierten Kalendermonats nach dem gelochten Monat. Ab Mai 2027 soll diese Toleranz nach hinten entfallen.

Wann ist das erste Pickerl bei einem Neuwagen fällig?

Bei einem Pkw drei Jahre nach der Erstzulassung, im Monat der Erstzulassung.