Recht & Fristen

Unfall: den Europäischen Unfallbericht richtig ausfüllen

Blechschaden auf dem Parkplatz oder Auffahrunfall im Stau: Wann Sie die Polizei brauchen, wie Sie den Unfallbericht Feld für Feld ausfüllen und was danach zu tun ist.

Glatte Fahrbahnen im Jänner sorgen jedes Jahr für viele kleine Unfälle: Auffahrunfälle im Stadtverkehr, Rempler beim Ausparken. Meist ist niemand verletzt – und dann hilft ein gut ausgefüllter Europäischer Unfallbericht, die Sache mit den Versicherungen schnell und fair abzuwickeln.

Kurz gesagt

Bei Verletzten immer Rettung und Polizei rufen. Bei reinem Sachschaden können die Beteiligten einander Name und Anschrift nachweisen – dann entfällt die Meldung bei der Polizei. Der Unfallbericht dokumentiert den Hergang; jede Seite bekommt eine Ausfertigung, jede Partei unterschreibt nur, was stimmt.

Zuerst: Unfallstelle sichern

  1. Anhalten und Warnblinker
    Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten.
  2. Warnweste anziehen
    Bevor Sie aussteigen – sie muss griffbereit im Fahrgastraum liegen.
  3. Warndreieck aufstellen
    In ausreichendem Abstand, auf Freilandstraßen und Autobahnen deutlich weiter weg.
  4. Erste Hilfe
    Bei Verletzten: Notruf 144 bzw. 112, Polizei 133.

Polizei oder nicht?

Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei verständigt werden. Bei bloßem Sachschaden gilt nach der Straßenverkehrsordnung: Die Meldung bei der nächsten Polizeiinspektion ist ohne unnötigen Aufschub nötig – außer die Beteiligten haben einander Name und Anschrift nachgewiesen. Lassen Sie sich dafür einen Ausweis zeigen. Ist der Geschädigte nicht da (z. B. ein geparktes Auto), müssen Sie die Polizei verständigen; ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht.

Ruft man die Polizei zu einem reinen Sachschaden, obwohl der Identitätsnachweis möglich gewesen wäre, kann eine Gebühr anfallen. Bei Unklarheiten, Streit oder Verdacht auf Alkohol rufen Sie trotzdem die Polizei.

Den Unfallbericht ausfüllen – Feld für Feld

Der Bericht ist zweisprachig aufgebaut: Spalte A für Fahrzeug A, Spalte B für Fahrzeug B, in der Mitte die Unfallumstände. Mit einem Durchschreibesatz entstehen zwei identische Ausfertigungen.

FeldWorauf es ankommt
1–5: Datum, Ort, Verletzte, Sachschäden, ZeugenGenaue Adresse oder Kilometerangabe; Zeugen mit Telefonnummer notieren.
6–8: Versicherungsnehmer, Fahrzeug, VersicherungKennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Polizzennummer – steht auf der Versicherungskarte.
9: LenkerName, Adresse, Führerschein-Nummer.
10: AnstoßstellePfeil auf der Fahrzeugskizze dort, wo der erste Kontakt war.
11: Sichtbare SchädenNur beschreiben, nichts schätzen.
12: UmständeZutreffende Kästchen ankreuzen und die Anzahl der Kreuze unten eintragen – so kann nachträglich nichts ergänzt werden.
13: SkizzeStraßenverlauf, Fahrtrichtungen, Position der Fahrzeuge, Verkehrszeichen.
14: BemerkungenEigene Sicht kurz festhalten, falls Sie etwas anders sehen.
15: UnterschriftenBeide unterschreiben – erst dann trennen.

Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis. Der Unfallbericht ist eine Darstellung des Hergangs, kein Anerkenntnis. Ob und wie viel jemand haftet, klären die Versicherungen.

Fotos machen

Fotografieren Sie die Fahrzeuge in Endstellung, die Schäden aus der Nähe, die Kennzeichen und die Umgebung (Verkehrszeichen, Bremsspuren, Straßenzustand). Das Smartphone hat die alte Kreidemarkierung längst ersetzt.

Nach dem Unfall

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung rasch – die Fristen stehen in der Polizze. Bei einem Haftpflichtschaden des Gegners haben Sie in Österreich grundsätzlich freie Werkstattwahl. Wir reparieren Unfallschäden und kümmern uns um die Abstimmung mit dem Sachverständigen. Prüfen Sie nach einem Anprall auch die Spur: Ein Rempler am Rad verstellt oft die Achsgeometrie.

Typische Fehler beim Ausfüllen

FehlerFolgeBesser
Kästchen-Anzahl nicht eingetragenNachträgliche Ergänzungen möglichAnzahl der Kreuze je Spalte unten eintragen
Skizze ohne StraßenverlaufHergang unklarFahrbahnen, Richtungen, Verkehrszeichen einzeichnen
Polizzennummer fehltVerzögerte SchadensabwicklungVersicherungskarte abfotografieren
Zeugen nicht notiertBeweisprobleme bei StreitName und Telefonnummer sofort aufschreiben
Unterschrieben, obwohl man nicht einverstanden istSchwächere PositionEigene Sicht unter „Bemerkungen" ergänzen oder nicht unterschreiben

Wenn der Unfallgegner nicht kooperiert

Weigert sich der andere Beteiligte, seine Identität nachzuweisen, wird er aggressiv oder gibt es Hinweise auf Alkohol oder Drogen, rufen Sie die Polizei. Fährt jemand ohne Datenaustausch weiter, notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe und Uhrzeit und melden Sie den Vorfall. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt.

Unfall im Ausland

Der Europäische Unfallbericht ist in allen EU-Ländern gleich aufgebaut – die Felder haben in jeder Sprachversion dieselbe Nummer. Sie können also eine deutsche Version ausfüllen, während Ihr Unfallgegner eine italienische oder slowenische verwendet. Melden Sie Unfälle im Ausland rasch Ihrer Versicherung; für Schäden durch ausländische Fahrzeuge in Österreich gibt es eigene Abwicklungswege über die Versicherer.

Versteckte Schäden nach kleinen Unfällen

Ein leichter Stoß auf die Stoßstange wirkt oft harmlos. Dahinter sitzen aber Pralldämpfer, Halterungen, Parksensoren und Radarsensoren für Abstandstempomat und Notbremsassistent. Werden diese verschoben, funktionieren Assistenzsysteme unter Umständen nicht mehr richtig. Lassen Sie nach einem Unfall daher immer auch die Elektronik prüfen.

  • Stoßfänger und Halterungen
  • Parksensoren und Kameras
  • Radarsensor und Frontkamera (Kalibrierung nötig?)
  • Scheinwerfer und Leuchtweite
  • Spur und Sturz nach Anprall am Rad

Unfallschaden am Auto? Termine und Fragen gerne telefonisch unter +43 660 817 43 43 – ÖZA KFZ-Fachbetrieb, Bayerhamerstraße 22b, 5020 Salzburg.

Häufige Fragen

Muss ich bei einem Blechschaden die Polizei rufen?

Nicht, wenn die Beteiligten einander Name und Anschrift nachgewiesen haben. Ist das nicht möglich – etwa bei einem geparkten Auto ohne Halter vor Ort –, muss der Unfall ohne unnötigen Aufschub bei der Polizei gemeldet werden.

Ist der Unfallbericht ein Schuldeingeständnis?

Nein. Er dokumentiert den Hergang. Unterschreiben Sie aber nichts, was nicht stimmt, und ergänzen Sie bei Bedarf Ihre Sicht unter „Bemerkungen".

Wo bekomme ich einen Unfallbericht?

Bei Ihrer Versicherung, bei Autofahrerclubs oder als App. Am besten liegt ein Formular immer im Handschuhfach.

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