
Kfz-Werkstatt Salzburg
§57a-Pickerl in Salzburg
Wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG für Pkw und Transporter – mit ehrlichem Vorab-Check, damit aus kleinen Mängeln keine Nachprüfung wird.
Das „Pickerl" – offiziell die wiederkehrende Begutachtung nach §57a Kraftfahrgesetz (KFG) – bestätigt, dass Ihr Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und die Umweltvorschriften einhält. Bei uns in Salzburg-Schallmoos bekommen Sie Begutachtung, Vorab-Check und eventuelle Reparaturen aus einer Hand: Wird ein Mangel gefunden, beheben wir ihn direkt in der Werkstatt – nach Ihrer Freigabe.
Was bei der §57a-Begutachtung geprüft wird
- Vorgeschriebene Ausstattung – Warndreieck, Verbandszeug, Warnweste
- Bremsanlage und Lenkung – Wirkung, Gleichmäßigkeit, Spiel, Leitungen
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung – Lager, Gelenke, Stoßdämpfer, Profil
- Umweltverträglichkeit – Abgasverhalten, Abgasanlage, Lärm, Dichtheit
- Fahrgestell & Karosserie – Rost, tragende Teile, Befestigungen
- Beleuchtung, Fenster, Spiegel – Scheinwerfereinstellung, Sichtfeld, Scheiben
- Elektrische Systeme – Batterie, Leitungen, Warnleuchten, Hupe
- Identifizierung – Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Typendaten
Wann ist das Pickerl fällig? Die Fristen
Für Pkw (Fahrzeugklasse M1) gilt derzeit die 3-2-1-Regel: die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre danach, ab dann jährlich. Der Monat, in dem Ihr Fahrzeug dran ist, ist auf der Begutachtungsplakette gelocht.
Derzeit können Sie die Begutachtung ab einem Monat vor bis vier Monate nach dem gelochten Monat durchführen lassen, ohne den Rhythmus zu verändern.
Neu ab 19. Mai 2027: 4-2-2-2-1
Mit der KFG-Novelle werden die Intervalle für Pkw (M1), Motorräder und Mopeds (L) sowie leichte Anhänger (O1, O2) verlängert: Die erste Begutachtung erfolgt nach vier Jahren, danach drei weitere im Zwei-Jahres-Abstand und erst dann jährlich. Gleichzeitig ändert sich das Zeitfenster: Die Begutachtung ist dann bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat möglich, die bisherige Nachfrist von vier Monaten entfällt (mit Übergangsfrist bis November 2027). Für bestehende Fahrzeuge gibt es eine neue Austauschplakette, mit der man ohne neue Prüfung in den neuen Rhythmus wechseln kann. Transporter und Lkw (Klasse N) sind von der Umstellung nicht betroffen.
Unser Tipp: Ab Mai 2027 zählt der gelochte Monat wirklich. Wer sich auf die alte Nachfrist verlässt, fährt dann ohne gültiges Pickerl. Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, wann Ihr Fahrzeug fällig ist.

Mängel: Was bedeuten LM, SM und GV?
| Bewertung | Bedeutung | Folge |
|---|---|---|
| Ohne Mängel | Fahrzeug entspricht den Vorschriften. | Neue Plakette. |
| Leichte Mängel (LM) | Geringe Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt. | Plakette wird ausgestellt; Mängel sollten rasch behoben werden. |
| Schwere Mängel (SM) | Beeinträchtigen Sicherheit oder Umwelt. | Keine Plakette – Behebung und Nachprüfung erforderlich. |
| Gefahr im Verzug (GV) | Unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit. | Keine Plakette, die alte Plakette wird entfernt; die Behörde wird verständigt. |
Unser Vorab-Check: weniger Stress, keine Nachprüfung
Viele Pickerl scheitern an Kleinigkeiten: eine defekte Kennzeichenleuchte, ein eingerissener Scheibenwischer, abgefahrene Reifen, ein verstellter Scheinwerfer. Bei unserem Vorabcheck zur Haupt- und Abgasuntersuchung schauen wir uns diese Punkte vorher an und sagen Ihnen offen, was nötig ist. Sie entscheiden, was gemacht wird.
Was Sie zum Pickerl mitbringen
- Den Zulassungsschein (Teil I bzw. Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung)
- Die vorgeschriebene Ausstattung: Warndreieck, Verbandspaket, Warnweste
- Bei Sonderausstattungen (z. B. Anhängerkupplung, Fahrzeuggas-Anlage) die zugehörigen Nachweise
- Den Radschloss-Adapter, falls Ihr Fahrzeug Felgenschlösser hat
Termin für Pickerl oder Vorab-Check: +43 660 817 43 43.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Pickerl?
Die Begutachtung selbst dauert bei einem Pkw meist rund eine Stunde. Wenn wir im Vorfeld einen Vorab-Check und kleine Reparaturen machen, planen Sie etwas mehr Zeit ein.
Darf ich mit abgelaufenem Pickerl fahren?
Derzeit gilt eine Nachfrist von vier Monaten nach dem gelochten Monat. Danach drohen Strafen und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Ab 19. Mai 2027 entfällt diese Nachfrist (Übergangsfrist bis November 2027).
Was passiert bei einem schweren Mangel?
Sie bekommen keine neue Plakette. Wir beheben den Mangel nach Ihrer Freigabe direkt bei uns und führen anschließend die Nachprüfung durch.
Gilt die neue 4-2-2-2-1-Regel auch für meinen Transporter?
Nein. Die Umstellung ab 19. Mai 2027 betrifft Pkw (M1), Fahrzeuge der Klasse L sowie leichte Anhänger. Für Fahrzeuge der Klasse N – also Transporter und Lkw – bleiben die bisherigen Intervalle.
Kann ich das Pickerl vor dem Fälligkeitsmonat machen?
Ja. Derzeit ist die Begutachtung ab einem Monat vor dem gelochten Monat möglich, ab 19. Mai 2027 bis zu vier Monate davor – ohne dass sich Ihr Rhythmus verschiebt.