Pickerl

Leichter Mangel, schwerer Mangel, Gefahr im Verzug: die Pickerl-Mängel erklärt

Was bedeuten die Mängelkategorien im Pickerl-Gutachten? Wann gibt es trotzdem eine Plakette, wie lange dürfen Sie noch fahren und was passiert bei Gefahr im Verzug?

Nach der §57a-Begutachtung bekommen Sie ein Gutachten in die Hand. Darauf stehen – im besten Fall – keine Mängel. Oft aber finden sich Einträge wie „leichter Mangel" oder „schwerer Mangel". Was steckt dahinter, und was müssen Sie jetzt tun?

Kurz gesagt

Leichte Mängel verhindern das Pickerl nicht, sollten aber rasch behoben werden. Bei schweren Mängeln gibt es keine Plakette – das Auto muss repariert und erneut vorgeführt werden; benutzen dürfen Sie es höchstens zwei Monate ab der Begutachtung (und nicht über die alte Plakette hinaus). Bei Gefahr im Verzug ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, die Behörde wird informiert.

Drei Mängelkategorien: leichter Mangel, schwerer Mangel, Gefahr im VerzugLeichter MangelPickerl: jaMangel raschbeheben lassenSchwerer MangelPickerl: neinReparieren, dannNachprüfungGefahr im VerzugPickerl: neinNicht weiterfahren,Behörde wird informiert
Die drei Mängelkategorien der wiederkehrenden Begutachtung und was sie für Sie bedeuten.

Leichter Mangel (LM)

Ein leichter Mangel hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder die Umwelt. Typische Beispiele sind eine leicht verschmutzte Kennzeichenleuchte, ein kleiner Steinschlag außerhalb des Sichtfelds oder eine beginnende Ölfeuchtigkeit ohne Tropfen.

Die Plakette gibt es trotzdem. Der Mangel steht aber im Gutachten – und beim nächsten Mal schaut der Prüfer genau hin. Wer leichte Mängel ignoriert, hat sie ein Jahr später oft als schweren Mangel wieder.

Schwerer Mangel (SM)

Schwere Mängel beeinträchtigen die Sicherheit oder die Umwelt spürbar. Dazu zählen zum Beispiel abgefahrene Bremsbeläge, deutliches Spiel in der Lenkung, ein Ölverlust mit Tropfenbildung, Reifen unter der Mindestprofiltiefe oder eine defekte Abgasanlage.

Mit einem schweren Mangel gibt es kein neues Pickerl. Das Fahrzeug muss in einer Werkstatt instandgesetzt und danach erneut begutachtet werden. Wichtig für die Praxis:

  • Das Auto darf höchstens zwei Monate ab der Begutachtung weiter benutzt werden.
  • Nicht länger als bis zum Ablauf der bisherigen Plakette samt Toleranz.
  • Nach der Reparatur folgt eine Nachprüfung – idealerweise dort, wo begutachtet wurde.
  • Rechnungen über die Reparatur aufbewahren.

Mangel mit Gefahr im Verzug (GV)

Das ist die ernsteste Kategorie. Das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher und stellt eine unmittelbare Gefahr dar – etwa bei gebrochenen Fahrwerksteilen, einer nahezu wirkungslosen Bremse oder einem durchgerosteten tragenden Teil. Ein solcher Befund wird über die Begutachtungsdatenbank an die Behörde gemeldet. Diese kann Zulassungsschein und Kennzeichen sofort abnehmen.

Bei Gefahr im Verzug nicht weiterfahren. Lassen Sie das Fahrzeug abschleppen oder direkt in der Werkstatt instand setzen.

Was wir in der Praxis empfehlen

Die meisten schweren Mängel kündigen sich an: Geräusche beim Bremsen, ein Fleck unter dem Auto, ungleichmäßig abgefahrene Reifen. Bei einem Vorab-Check vor dem Pickerl finden wir solche Punkte und beheben sie, bevor sie im Gutachten landen. Das spart Ihnen den zweiten Weg zur Nachprüfung. Mehr dazu auf unserer Seite zum §57a-Pickerl.

Typische Beispiele je Kategorie

Welche Kategorie ein Mangel bekommt, legt die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung fest – der Prüfer beurteilt aber immer das konkrete Ausmaß. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispiele, keine abschließende Liste:

BauteilEher leichter MangelEher schwerer Mangel
BeleuchtungKennzeichenleuchte schwachBremslicht oder Abblendlicht ausgefallen
ReifenKleine Beschädigung ohne EinflussProfil unter Minimum, Beule, Karkasse sichtbar
BremsenLeichte Korrosion an der ScheibeUngleiche Bremswirkung, Belag verschlissen
ÖlLeichte ÖlfeuchteTropfender Ölverlust
Lenkung–Spiel in Spurstange oder Traggelenk
AbgasanlageLeichte UndichtigkeitDeutliche Undichtigkeit, Abgaswerte überschritten

So lesen Sie das Gutachten

Das Gutachten nach §57a (Formblatt) listet jeden festgestellten Mangel mit einer Kennzahl und einer kurzen Beschreibung, dazu die Kategorie. Außerdem steht dort der Kilometerstand und die nächste Fälligkeit. Heben Sie das Gutachten gut auf: Es ist ein wichtiger Nachweis beim Verkauf und hilft der Werkstatt, gezielt zu reparieren.

  • Kennzeichen und Fahrgestellnummer prüfen – stimmen sie?
  • Kilometerstand plausibel?
  • Jeden Mangel mit Kategorie notieren
  • Bei schweren Mängeln: Datum der Begutachtung = Start der 2-Monats-Frist
  • Gutachten zur Reparatur mitbringen

Was eine Nachprüfung umfasst

Bei der Nachprüfung werden in erster Linie die beanstandeten Punkte kontrolliert. Erfolgt sie innerhalb der vorgesehenen Frist an derselben Stelle, ist sie meist schneller und günstiger als eine komplette Neubegutachtung. Wer länger wartet oder die Stelle wechselt, muss unter Umständen mit einer vollständigen Begutachtung rechnen.

Lassen Sie leichte Mängel gleich mitbeheben, wenn ohnehin repariert wird. Das spart einen zweiten Werkstattbesuch und macht das nächste Gutachten sauberer – ein Pluspunkt beim Wiederverkauf.

Sie haben ein Gutachten mit Mängeln bekommen? Bringen Sie es mit – wir sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist. Termine und Fragen gerne telefonisch unter +43 660 817 43 43 – ÖZA KFZ-Fachbetrieb, Bayerhamerstraße 22b, 5020 Salzburg.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit einem leichten Mangel ein Pickerl?

Ja. Leichte Mängel stehen im Gutachten, verhindern die Plakette aber nicht. Beheben sollten Sie sie trotzdem zeitnah.

Wie lange darf ich mit einem schweren Mangel fahren?

Höchstens zwei Monate ab der Begutachtung und nicht über die Gültigkeit der bisherigen Plakette hinaus. Danach braucht das Fahrzeug eine positive Nachprüfung.

Was passiert bei Gefahr im Verzug?

Die Behörde wird informiert und kann Zulassungsschein und Kennzeichen sofort abnehmen. Das Fahrzeug darf nicht mehr gelenkt werden, bis der Mangel behoben ist.

Muss die Nachprüfung in derselben Werkstatt erfolgen?

Nicht zwingend, es ist aber meist am einfachsten und günstigsten, weil die Begutachtungsstelle die Unterlagen bereits hat.

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