Pickerl

Pickerl neu ab 2027: Was die 4-2-2-2-1-Regel für Ihr Auto bedeutet

Ab 19. Mai 2027 gelten längere Pickerl-Intervalle – aber die Nachfrist fällt weg. Was Autofahrerinnen und Autofahrer in Salzburg jetzt wissen müssen.

Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG – das „Pickerl" – wird umgebaut. Der Nationalrat hat eine Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die ab 19. Mai 2027 gilt. Für viele Pkw heißt das: seltener zur Begutachtung. Gleichzeitig wird es strenger, wenn man zu spät dran ist.

Bisher: 3-2-1

Für Pkw gilt derzeit: erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, danach jährlich. Zusätzlich gibt es ein Zeitfenster von einem Monat vor bis vier Monate nach dem gelochten Monat.

Neu ab 19. Mai 2027: 4-2-2-2-1

  1. Nach 4 Jahren
    Erste Begutachtung nach der Erstzulassung.
  2. + 2 Jahre
    Zweite Begutachtung.
  3. + 2 Jahre
    Dritte Begutachtung.
  4. + 2 Jahre
    Vierte Begutachtung.
  5. Danach jährlich
    Ab dann wie bisher jedes Jahr.

Das betrifft Pkw (Klasse M1), Motorräder und Mopeds (Klasse L), leichte Anhänger bis 3,5 t (O1, O2) und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Nicht betroffen sind Lkw und Transporter der Klasse N – für sie bleibt es bei den bisherigen Intervallen.

Achtung: Die Nachfrist fällt weg

Bisher konnte man sich mit dem Pickerl bis zu vier Monate nach dem gelochten Monat Zeit lassen. Ab Mai 2027 ist es umgekehrt: Die Begutachtung ist dann bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat möglich, eine Nachfrist gibt es nicht mehr. Für eine Übergangszeit bis November 2027 gelten noch die alten Überziehungsfristen.

Wer bisher regelmäßig die Nachfrist genutzt hat, sollte sich ab 2027 den Monat im Kalender markieren – sonst fährt man ohne gültiges Pickerl.

Austauschplakette für bestehende Fahrzeuge

Die neuen Intervalle gelten auch für bereits zugelassene Fahrzeuge, abhängig vom Alter. Damit der Wechsel in den neuen Rhythmus ohne zusätzliche Prüfung klappt, gibt es ab 19. Mai 2027 eine §57a-Austauschplakette – erhältlich bei Begutachtungsstellen, Zulassungsstellen oder Landesprüfstellen.

Weniger Pickerl heißt nicht weniger Wartung

Längere Intervalle bedeuten, dass Verschleiß an Bremsen, Fahrwerk oder Beleuchtung länger unbemerkt bleiben kann. Ein regelmäßiges Service und der Blick auf Reifen und Bremsen beim saisonalen Reifenwechsel werden damit wichtiger.

Fragen zu Ihrem Fälligkeitstermin? Wir helfen gern – beim §57a-Pickerl in Salzburg oder telefonisch unter +43 660 817 43 43.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue Pickerl-Regel?

Ab 19. Mai 2027.

Gilt die 4-2-2-2-1-Regel auch für Transporter?

Nein, Fahrzeuge der Klasse N (Lkw, Transporter) sind von der Umstellung nicht betroffen.

Gibt es ab 2027 noch eine Nachfrist?

Nein. Die Begutachtung ist dann bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat möglich, die viermonatige Nachfrist entfällt – mit einer Übergangszeit bis November 2027.

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