
Pickerl abgelaufen: Was droht und was jetzt zu tun ist
Das Pickerl ist überzogen? Wann die Toleranzfrist endet, welche Strafen drohen, was das für Ihre Versicherung bedeutet – und wie Sie schnell wieder legal unterwegs sind.
Es passiert schneller, als man denkt: Ein Blick auf die Windschutzscheibe, und das gelochte Monat liegt schon einige Zeit zurück. Kein Grund zur Panik – aber ein Grund, jetzt zu handeln.
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Sie bis zum Ende des vierten Kalendermonats nach dem gelochten Monat fahren. Danach ist das Pickerl abgelaufen: Es drohen Verwaltungsstrafen, im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Die Lösung: so rasch wie möglich einen Termin zur §57a-Begutachtung.
Erst einmal prüfen: Ist es wirklich abgelaufen?
Viele Autofahrer erschrecken zu früh. Ist auf der Plakette zum Beispiel März gelocht, dürfen Sie noch bis Ende Juli fahren. Wie Sie die Frist genau berechnen, steht in unserem Beitrag Pickerl-Frist berechnen.
Welche Strafen drohen?
Wer mit abgelaufenem Pickerl fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz. Der gesetzliche Strafrahmen ist hoch und kann sowohl den Lenker als auch den Zulassungsbesitzer treffen. In der Praxis hängt die Höhe davon ab, wie lange das Pickerl überzogen ist und in welchem Zustand das Fahrzeug ist. Bei Kontrollen kann die Polizei außerdem die Weiterfahrt untersagen oder die Kennzeichen abnehmen, wenn das Fahrzeug offensichtlich nicht verkehrssicher ist.
Und die Versicherung?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden am Unfallgegner grundsätzlich weiter. Ist aber ein technischer Mangel mitursächlich für den Unfall, kann sich der Versicherer unter Umständen beim Versicherungsnehmer schadlos halten (Regress). Bei der Kaskoversicherung kann ein überzogenes Pickerl ebenfalls Diskussionen auslösen. Ein gültiges Pickerl ist also nicht nur eine Formalität.
Urlaub im Ausland: Die österreichische Toleranzfrist kennen Polizisten in anderen Ländern oft nicht. Fahren Sie im Zweifel nur mit gültiger Plakette über die Grenze.
So sind Sie schnell wieder legal unterwegs
- Termin vereinbaren
Rufen Sie an und sagen Sie dazu, dass das Pickerl überzogen ist – wir finden einen schnellen Termin. - Kurzer Vorab-Check
Wir schauen auf Licht, Bremsen, Reifen und Warnleuchten, damit es beim ersten Anlauf klappt. - Begutachtung nach §57a
Bei positivem Ergebnis gibt es sofort die neue Plakette. - Bei Mängeln
Schwere Mängel beheben wir in der Regel direkt – danach folgt die Nachprüfung.
Ab 2027 wird es strenger
Mit der Reform der Begutachtungsintervalle soll die viermonatige Toleranz nach dem gelochten Monat wegfallen. Dafür kann das Pickerl früher gemacht werden. Wer sich jetzt angewöhnt, rechtzeitig zu kommen, ist für die neue Regel gerüstet – Details in Pickerl neu ab 2027.
Wie es zu einem abgelaufenen Pickerl kommt
In den meisten Fällen steckt keine Absicht dahinter: ein Monat mit vielen Terminen, ein Zweitauto, das selten bewegt wird, oder eine Plakette, die man nach dem Scheibentausch nicht mehr im Blick hat. Bei Firmenautos und Leasingfahrzeugen glauben Fahrer oft, dass sich jemand anderer darum kümmert. Rechtlich verantwortlich ist aber der Zulassungsbesitzer – und bei einer Kontrolle auch der Lenker.
Was die Polizei bei einer Kontrolle tun kann
- Organmandat oder Anzeige bei der Behörde
- Bei offensichtlichen technischen Mängeln: Untersagung der Weiterfahrt
- Bei Gefahr für die Verkehrssicherheit: Abnahme von Kennzeichen und Zulassungsschein
- Meldung an die Behörde, die eine Vorführung anordnen kann
Mietwagen, Leasing, Firmenwagen
Wer ein Leasing- oder Firmenfahrzeug fährt, sollte trotzdem selbst einen Blick auf die Plakette werfen. Strafen können auch den Lenker treffen. Bei Mietwagen ist die Vermietung verantwortlich – sprechen Sie ein abgelaufenes Pickerl bei der Übernahme an.
Kann ich das Pickerl auch „rückwirkend" machen?
Nein. Die Begutachtung bestätigt den Zustand des Fahrzeugs am Tag der Prüfung. Sie bekommen eine neue Plakette mit dem gewohnten gelochten Monat – eine bereits begangene Übertretung wird dadurch aber nicht ungeschehen gemacht. Umso wichtiger ist es, rasch zu handeln, statt weiter zu fahren.
Die schnellste Lösung in Salzburg
- Anrufen
Sagen Sie dazu, dass das Pickerl überzogen ist – wir priorisieren solche Termine. - Unterlagen
Zulassungsschein und – falls vorhanden – das letzte Gutachten mitbringen. - Begutachtung
Bei positivem Ergebnis gibt es die Plakette sofort.
Ab 2027 wird es kein Polster mehr nach hinten geben. Wer jetzt einen fixen Monat für Pickerl und Service einplant, ist für die neue Regel gut vorbereitet.
Pickerl überzogen? Wir helfen schnell. Termine und Fragen gerne telefonisch unter +43 660 817 43 43 – ÖZA KFZ-Fachbetrieb, Bayerhamerstraße 22b, 5020 Salzburg.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich nach dem gelochten Monat fahren?
Derzeit bis zum Ende des vierten Kalendermonats danach. Ab 19. Mai 2027 soll diese Toleranz nach hinten entfallen.
Zahlt die Versicherung, wenn das Pickerl abgelaufen ist?
Die Haftpflicht zahlt dem Geschädigten. War ein technischer Mangel unfallursächlich, kann sie aber Regress beim Versicherungsnehmer nehmen. Ein gültiges Pickerl vermeidet diese Diskussion.
Wird das Pickerl teurer, wenn es abgelaufen ist?
Die Begutachtung selbst kostet gleich viel. Teuer werden kann eine Strafe bei einer Kontrolle.